Prozessabwasser aufbereiten: Welche Regelungen kennt die Wasseraufbereitung in Deutschland?
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dient Wasserbewirtschaftung dem Wohl der Allgemeinheit sowie dem Nutzen Einzelner. In der Wassernutzung sind also wirtschaftliche und ökologische Interessen zu vereinbaren – geltendes Wasserrecht will beiden Ansprüchen gerecht werden. Prozessabwasser unterliegt hier hohen Anforderungen ans Wasserrecycling. Im WHG finden sich seit 2006 die wichtigsten Vorgaben – seit der Föderalismusreform als bundeseinheitliche Vollregelung, von bestimmten Abweichungsoptionen der Länder abgesehen. Übergreifendes Gewässerschutzrecht wird dabei auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene umgesetzt. Regelungen, die global denken, aber vor Ort im Detail greifen – inklusive Oberflächengewässer-, Grundwasser- und Abwasserverordnung. Wer Prozessabwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten will, muss beim Wasserrecycling den konkreten Vorgabenkatalog seines regionalen Wasserwirtschaftsamts erfüllen.
Woran orientieren sich die Mindestanforderungen an Wasserrecycling?
Seit 1976 gelten bundesweite Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser – mit Abwasseranfall, Abwasservermeidung und Abwasserbehandlung. Doch erst seit 1996 bildet der Stand der Technik die ausdrückliche Grundlage: Die zulässige Schadstofffracht wird dadurch bestimmt, wie gut es – je nach Branche – die neueste Technologie am Markt schafft, Emissionen in das Wasser zu minimieren. Die Details dazu? Können Sie in der Abwasserverordnung des Bundes (2004) nachlesen. Branchenspezifische Anhänge weisen genau aus, welche konkreten Mindestanforderungen Prozessabwasser erfüllen muss. Bundes- und landesrechtliche Bestimmungen umzusetzen, ist Aufgabe der Länder und ihrer Behörden. Dabei ergänzt auch Landesrecht die Regelungen des WHG, z. B. im Bereich Abwasseranlagen, orientiert z. B. an europarechtlichen Vorgaben. Entsprechend ist europäisches Gewässerschutzrecht seit 2000 einheitlich durch die ganzheitliche Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) repräsentiert – ihre Vorgaben finden sich national im WHG, im Abwasserabgabengesetz sowie in zahlreichen Verordnungen wieder.
Warum brauchen Sie zur Abwasseraufbereitung in Deutschland eine Erlaubnis?
Vor diesem Hintergrund unterliegt jede Abwassereinleitung aus Industrie- und Gewerbe der Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht – im Sinne geordneter Abwasserbeseitigung. Wie läuft das Verfahren der Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung? Für Abwassereinleitungen und -anlagen, den Betrieb einer Kläranlage und das Festsetzen der Abwasserabgabe existieren Anforderungsrahmen. Außerdem sind Anlagengenehmigung und Einleitungserlaubnis spätestens sieben Monate nach Eingang aller Antragsunterlagen (in § 3 IZÜV verfügbar) zu erteilen. Sinn dieser Nachweise: Die durch den Betrieb der Abwasseraufbereitungsanlage zu erwartenden Emissionen zu identifizieren – in Form, Ausmaß und Umwelteffekt. Gute Unterlagen sind Unterlagen, die belegen, wie eine Anlage all dies vermeidet bzw. vermindert.
Was regeln IE-Richtlinie und IZÜV?
Bestimmte industrielle Tätigkeiten haben Umweltverschmutzungspotenzial: Für diese greifen die Bestimmungen der IE-Richtlinie (IED) von 2011. Ihr Ziel: Ein hohes Umweltschutzniveau durch Vermeiden und Vermindern von Emissionen – ob Boden, Luft oder Wasser. Abwasseraufbereitung in Deutschland orientiert sich zwar daran, aber statt einheitlicher Anlagengenehmigung laufen immissionsschutzrechtliche, abfallrechtliche und wasserrechtliche Zulassungsverfahren weiterhin parallel. Sie finden die Verfahrensregelungen für die Erteilung von wasserrechtlichen Zulassungen von IED-Anlagen in der IZÜV (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung).
Erfüllt Ihr Wasserrecycling die technischen Anforderungen?
Die öffentliche Kläranlage ist nicht für eine Behandlung Ihrer Schadstoffe ausgelegt, weshalb Sie – gem. § 60 Abs. 1 WHG – Ihre Abwasseraufbereitungsanlage so errichten und betreiben müssen, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung (geregelt durch § 57 WHG) erfüllt werden. Nur eine solche Abwasseraufbereitungsanlage hat eine Chance auf Genehmigung. Sie muss dazu Menge und Schädlichkeit des Abwassers durch ein Verfahren nach Stand der Technik minimieren und die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinen. Die AbwV (Verordnung über Anforderungen)
der Bundesregierung definiert aktuell über 50 Herkunftsbereiche, die als Vorbild für Mindestanforderungen gelten, weil sie dem Stand der Technik entsprechen. Beim eigentlichen Betrieb einer Anlage zur Abwasserbeseitigung gilt das technische Regelwerk der DWA. Falls hier Defizite bestehen, sind bei der Anlage Anpassungen vorzunehmen (§ 60 Abs. 2 WHG).
Erfüllt Ihre Anlage die Vorgabe vom Wasserwirtschaftsamt?
Die Wirkungsweise neuartiger Abwasserbehandlungsverfahren muss naturwissenschaftlich und verfahrenstechnisch nachvollziehbar sein, orientiert an klaren Bemessungsgrundlagen, definierten Einsatzbereiche und Ausbaugrößen. Unter Praxisbedingungen arbeitet eine solche Anlage auch bei geänderter Belastung oder Temperaturschwankungen im Lauf der Jahreszeiten stabil. Daran geht kein Weg vorbei – denn die Anforderungen der AbwV allein dadurch zu erreichen, indem man Umweltbelastungen in Umweltbereiche wie Boden oder Luft verlagert, ist unzulässig. Und nicht nur der Einsatz von Chemikalien und Abluftemissionen, auch die Abfallmenge ist so gering wie möglich zu halten. Weshalb Sie Prozesswasser (z. B. in m³/h) nicht unbegrenzt einleiten dürfen. Die Anforderungen an eine Verringerung der Schadstofffracht im Abwasser listet § 3 AbwV auf. Als Einleiter müssen Sie deren Einhaltung dokumentieren – z. B. per Abwasserkataster oder Betriebstagebuch. Eine Probeentnahmestelle bietet hier die Möglichkeit zu prüfen, ob die AbwV-Konzentrationswerte eingehalten werden. Hier ist übrigens Verdünnen verboten ist – weshalb Sie nicht behandlungsbedürftiges Abwasser wie sauberes Regewasser von so genanntem behandlungsbedürftigem Abwasser getrennt erfassen müssen. Zu Ihren Pflichten als Anlagenbetreiber gehört auch die regelmäßige, ordnungsgemäße Wartung der Abwasseranlage (Betreiberverpflichtung gem. § 61 WHG) – intern geregelt durch eine Betriebsvorschrift; die durchgeführten Maßnahmen sind gem. § 5 EÜV im Jahresbericht darzustellen. Bei ordnungsgemäßer Wartung stellt eine Verlängerung der Zulassung kein Problem dar.
Wie hoch ist Ihre Prozessabwasser Abgabe?
Nach § 1 AbwAG müssen Sie für das Einleiten von Abwasser Abgaben entrichten. Ihre Höhe richtet sich danach, wie schädlich das Abwasser ist. Dazu ergeht ein wasserrechtlicher Erlaubnisbescheid, ermittelt auf Grundlage so genannter Schadeinheiten (parameterbezogen in der Anlage zu § 3 AbwAG definiert). Wann ist Abwasser schädlich? Wenn es die genannten Schwellenwerte für Konzentration und Jahresmenge überschreitet. Ihr Erlaubnisbescheid weist Überwachungswerte für sämtliche Parameter als Konzentrationen bzw. Verdünnungsfaktoren aus und setzt die Jahresschmutzwassermenge fest. Daraus ergibt sich die zulässige Jahresfracht je Abgabeparameter und die Zahl an Schadeinheiten. Wie viel müssen Sie zahlen? Um dies zu ermitteln, wird die Schmutzwassermenge angesetzt, die Sie real im Kalenderjahr abgeleitet
haben – namens Jahresschmutzwassermenge. Die Abwasserabgabe wird stets im Voraus für das kommende Jahr, wobei die Jahresschmutzwassermenge durch einen amtlichen Sachverständigen geschätzt wird. Datenbasis bildet die Auswertung vorliegender Messergebnisse und/oder Erfahrungen mit vergleichbaren Betrieben. Am Ende des Kalenderjahres prüft das Amt, ob Sie über oder unter der Schätzung liegen – und korrigiert ggf. die zuvor erhobene Abgabe.
Was leistet innovative Abwasseraufbereitung in Deutschland?
Welche Möglichkeiten haben Sie, um vorgeschriebene Grenzwerte einzuhalten? Sie können z. B. eine pH-Neutralisationsanlage einsetzen, die Abwässer vollautomatisch neutralisiert und der Schmutzwasserkanalisation zuführt. Abwasserneutralisation, die anfallende Abwassermengen und kundenspezifische Anforderungen berücksichtigt – und Abwassersammelbehälter, pH-Wertermittlung, Reaktionsbehälter mit CO2-Dosierung, pH-Endkontrolle sowie einen Schaltschrank (auch in einen mobilen Container eingebaut) für vollautomatischen Einsatz bietet. Auf eine komfortable Auswertestation sollten Sie nicht verzichten, um alle Vorschriften zur Menge und Schädlichkeit von eingeleiteten Stoffe abzudecken. Wie sieht solch ein – auch mobiles – Abwasserkontrollsystem aus? Innovativ und modern, aus Controller-Displaymodul, pH-Sonde (Redox-Sonde), Trübungsmesser. Das Controller-Displaymodul als intelligente Kommandozentrale nimmt Ihnen praktisch jeden Handgriff ab – es steuert die angeschlossenen Sonden, ruft deren gemessene Werte von Trübung und Abwasserbelastung von Feststoffen verlässlich ab – und lässt sich mit über 30 digitalen Sensoren koppeln.
Wasserrechtlich auf der sicheren Seite – mit modernstem Wasserrecycling
Gut, wenn alle Komponenten (von denen es noch weitere gibt) hier Hand in Hand arbeiten! Doch nur eine Abwasseraufbereitungsanlage, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse beim Aufbereiten von Recyclingwasser maßgeschneidert ist, sorgt nicht nur für optimale Wasserqualität und spart Frischwasser ein, sondern senkt auch die Abwasserkosten. Mit intelligenten Maschinen auf dem neuesten Stand der Technologie sind Sie wasserrechtlich auf der sicheren Seite!